Installationsservice für Monoblock-Klimaanlagen - Deutschland
im Holzständerwerk mit Dampfsperre !!!!!
Im Holzständerwerk mit Dampfsperre bedeutet, dass eine Konstruktion
aus Holzständerwerk (auch Holzrahmenbau genannt) mit einer Dampfsperre versehen ist.
Die Dampfsperre ist eine Folie oder ein Material,
das den Durchtritt von Wasserdampf von
innen nach außen (oder umgekehrt) verhindert
oder zumindest stark reduziert.
Dies ist wichtig, um Feuchtigkeitsschäden in der Konstruktion
zu vermeiden, insbesondere bei Holz, das anfällig
für Fäulnis und Schimmel ist.
Achtung:
Standard Installation bis 1,60 mtr. Höhe / Brutto 949,00 €
Installation ab 1,70 bis 2,40 mtr. Höhe / Brutto 1069,00 €
Installation ab 2,40 bis 3,50 mtr. Höhe / Brutto 1.139,00 €
In Zusammenarbeit mit unseren erfahrenen Installationspartnern
„Service39" sorgen wir für eine schnelle und zuverlässige Montage
Ihres Monoblocks.
Das Team von „Service39“ hat in den letzten Jahren über 1.000 Anlagen
in ganz Deutschland installiert und verfügt über modernste Maschinen,
um nahezu alle Untergründezu bearbeiten
– egal ob Beton, Ziegel, Stein oder Holz (bis zu 1 Meter Tiefe).
Außerdem werden das Verschließen einer Dampfsperrebei Holzständerwänden gegen Aufpreis angeboten.
Die Vorlaufzeit für Termine beträgt ca. 3–4 Wochen.
Die Kosten umfassen Fahrtkosten, Kernbohrungen, Einbau, Inbetriebnahmeund Kunden-Einweisung.
Auf Wunsch liefern wir Ihren Monoblock direkt zum Installationspartner,
damit dieser das Gerät pünktlich vor Ort mitnehmen kann.
Hierzu hinterlassen Sie bitte eine Notiz direkt im Warenkorb,
oder geben uns umgehend gesondert per Mail bescheid.
( Andernfalls erfolgt der Versand ihrer Bestellung am nächsten Werktag direkt zu ihrer Adresse )
PS: Unser Partner installiert auch in Österreich, der deutschsprachigen Schweiz, Norditalien..
Achtung: ! Keine Split Geräte !
Wichtige Kundenhinweise und Haftungsausschluss für Installationsleistungen
Um einen reibungslosen und sicheren Einbau Ihrer Klimaanlage zu gewährleisten, weisen wir auf folgende zwingende bauseitige Voraussetzungen und vertragliche Pflichten hin:
- Leitungsfreiheit am Montageort:
Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, im Vorfeld sicherzustellen, dass sich im Bereich der vorgesehenen Montagefläche und der erforderlichen Bohrungen (insbesondere der Wanddurchbrüche/Kernbohrungen) keine verdeckten elektrischen Leitungen, Wasser- oder Heizungsrohre befinden.
- Haftungsausschluss für Bohrschäden:
Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung für Schäden an Gebäudeinstallationen, die durch das Anbohren oder Durchtrennen von nicht sichtbaren oder vom Auftraggeber nicht im Vorfeld deklarierten Leitungen und Rohren entstehen.
- Genehmigungspflicht bei Mehrfamilienhäusern (WEG):
Da die Außenfassade bei Mehrparteienhäusern zum Gemeinschaftseigentum gehört, stellt der Wanddurchbruch eine bauliche Veränderung dar. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass die hierfür zwingend erforderliche Genehmigung der Eigentümerversammlung bzw. der Hausverwaltung vorliegt. Für eventuelle Rückbauverpflichtungen oder Schadensersatzansprüche der Gemeinschaft aufgrund einer fehlenden Genehmigung haftet ausschließlich der Auftraggeber.



























