ABG`s
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der GAPTAC GmbH
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich – auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird – für alle – auch zukünftigen – Lieferungen, es sei denn, dass abweichende Bedingungen schriftlich vereinbart worden sind. Von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit.
2. Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Wird die Lieferung durchgeführt, ohne dass dem Käufer vorher eine Bestätigung zugeht, so kommt der Vertrag durch die Annahme der Lieferung unter diesen Geschäftsbedingungen zustande. Wir haften nur für von uns selbst veröffentlichte Produktionsaussagen/Werbemaßnahmen. Geringe Abweichungen von der Beschreibung des Angebotes gelten als genehmigt und berühren die Erfüllung des Vertrages nicht, sofern die Abweichung für den Käufer nicht unzumutbar ist. Dies gilt insbesondere für Abweichungen in Modellen, Maßen, Farben sowie für den Fall von Änderungen und Verbesserungen zur Anpassung an den neuesten Stand der Technik und Produktion.
3. Lieferfristen und Verzug
Lieferfristen sind, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart sind, unverbindlich. Teillieferungen sind zulässig. Bei Eintritt von unvorhergesehenen, außerhalb unseres Einwirkungsbereiches liegenden Lieferungshindernissen (wie z. B. Betriebsstörungen durch Wasser, Feuer, Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen, Mangel an Material, Energie, Transportmöglichkeiten etc., gleichgültig ob diese bei uns oder unseren Vor- oder Zulieferanten eintreten) verlängert sich nach unserer Wahl der Liefertermin angemessen um die Zeitdauer und den Umfang solcher Hindernisse, oder wir sind berechtigt, die Lieferverpflichtung ganz oder teilweise aufzuheben, sofern nicht die Leistung endgültig unmöglich ist. Insbesondere für den Fall endgültiger Unmöglichkeit oder von Unvermögen aus obigen Gründen werden wir von der Lieferverpflichtung frei. Vor Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen und bei Überschreitung des festgelegten Kreditlimits sind wir zur weiteren Lieferung aus etwaigen laufenden Verträgen nicht verpflichtet. Im Fall einer von uns zu vertretenden Nichteinhaltung eines Liefertermins oder Unmöglichkeit der Leistung steht dem Käufer, soweit rechtlich zulässig, im Falle des Verzuges, jedoch erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist, ein Rücktrittsrecht zu. Für Schadensersatzansprüche gilt Nr. 10. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
4. Versand und Gefahrübergang
Die Wahl des Transportweges, des Transportmittels und des Frachtführers bleibt uns vorbehalten. Der Transport erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers, soweit nichts anderes vereinbart ist. Die vereinbarten Preise verstehen sich ab unserem Lager zzgl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer; sie schließen eine handelsübliche und für den normalen Versand geeignete Verpackung ein. Eine Versicherung gegen Transportschäden und Transportverluste durch uns erfolgt nur bei frachtfreier sowie fracht- und rollgeldfreier Lieferung. Hierbei hat der Käufer die Bedingungen des Versicherers zu beachten. Der Käufer trägt alle Zollgebühren und Abgaben, die bei der Ausfuhr erhoben werden. Wir werden dem Käufer bei der Beschaffung von Dokumenten behilflich sein, die im Lieferland ausgestellt werden und die der Käufer zur Ausfuhr benötigt.
5. Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetrag ist – sofern keine schriftlichen Sondervereinbarungen getroffen wurden – spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum auf unserem Konto eingehend ohne jeden Abzug fällig. Die Hereinnahme von Schecks erfolgt in jedem Falle nur erfüllungshalber. Zahlungen an unsere Mitarbeiter sind nur dann wirksam, wenn diese eine Vollmacht zur Entgegennahme nachgewiesen haben. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung ein, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Ansprüche, Verzugszinsen in Höhe von 8 % (bei Verbrauchern 5 %) über dem jeweiligen Basiszinssatz zu entrichten. Ist der Käufer mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug geraten oder ist unsere Forderung – aus welchen Gründen auch immer – gefährdet, so werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten uns gegenüber sofort fällig; dies gilt auch für den Saldo jedes für den Käufer geführten Kontokorrents. Dem Käufer steht ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, sofern es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Er kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, welche wir anerkannt haben oder welche rechtskräftig festgestellt sind. Noch ausstehende Gutschriften berechtigen den Käufer nicht, Zahlungen zurückzuhalten.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus der Geschäftsbeziehung des Käufers mit uns unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug, unrechtmäßigem Verhalten des Käufers oder einer wie auch immer gearteten Gefährdung unserer Forderung, wozu auch die wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse zählt, ist der Käufer, soweit gesetzlich zulässig, verpflichtet, die Ware auf erstes Anfordern an uns herauszugeben. Ein derartiges Herausgabeverlangen gilt als Rücktrittserklärung verbunden mit der Abgabe unseres Angebotes, die Kaufsache Zug um Zug gegen Bezahlung – zu den im Übrigen bisherigen Vertragsbedingungen – wieder auszuliefern. Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die uns gehörende Vorbehaltsware im Rahmen ordnungsgemäßer Geschäftsführung zu veräußern, nicht aber zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Er ist verpflichtet, die Vorbehaltsware nur unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern, wenn der Gegenstand von seinem Abnehmer nicht sofort bezahlt wird. Das Recht zur Weiterveräußerung erlischt bei Zahlungsverzug oder wie auch immer gearteter Gefährdung unserer Forderung. Der Käufer tritt bereits jetzt die ihm aus der Veräußerung entstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten gegen seine Abnehmer im Voraus an uns ab. Der Käufer ist verpflichtet, uns gehörende Ware gegen alle Lagerrisiken zu versichern und uns den Abschluss der Versicherung auf Verlangen nachzuweisen. Er tritt schon jetzt etwaige Versicherungsansprüche oder andere Ersatzansprüche wegen Untergangs oder Verschlechterung der Vorbehaltsware an uns ab. Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung unserer Vorbehaltsware oder der uns abgetretenen Forderungen durch Dritte hat er uns unverzüglich zu benachrichtigen und uns bei der Geltendmachung unserer Rechte zu unterstützen, insbesondere seinerseits die notwendigen Rechtsbehelfe zur Wahrung unserer Rechte zu ergreifen. Wir verpflichten uns, Sicherheiten insoweit nach unserer Wahl freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
7. Großhandelsgeschäfte (B2B)
Von uns gelieferte Ware wird nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung zurückgenommen. Die Ware muss sich in einem einwandfreien Zustand befinden und uns frei von allen Transport- und Transportversicherungskosten erreichen. Zurückgenommene Ware wird abzüglich 10 % für die Bearbeitungs- und Lagerumschlagskosten gutgeschrieben. Sollte die Ware bei Rückgabe nicht mehr originalverpackt, nicht mehr in unserem laufenden Lieferprogramm enthalten oder beschädigt sein, so haben wir das Recht, zusätzliche weitere Abzüge von den Gutschriften vorzunehmen.
7.1 Online-Geschäfte (Verbraucher) Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die unmittelbaren Kosten der Rücksendung werden hinsichtlich solcher Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post an uns zurückgesandt werden können (Speditionsware), für jede derartige Ware auf höchstens etwa 80 EUR geschätzt.
Wertersatz bei Montage/Nutzung Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
(Hinweis: Ein Einbau oder eine Inbetriebnahme von Monoblock-Klimageräten oder Belüftungsgeräten, die über eine reine Prüfung der Funktionsweise hinausgeht und Spuren hinterlässt, kann zu einer Wertersatzpflicht
von bis zu 100 % führen, wenn das Gerät dadurch nicht mehr als neuwertig verkauft werden kann.)
Hinweis zum Ausschluss des Widerrufsrechts bei Sonderanfertigungen
Bitte beachten Sie, dass für Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, kein Widerrufsrecht besteht. Dies gilt gemäß Art. 16 Buchstabe c der Richtlinie 2011/83/EU (Verbraucherrechterichtlinie) sowie § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB. Der Ausschluss des Widerrufsrechts greift sofort mit Vertragsschluss und gilt somit auch für Bestellungen, die sich noch in der Produktion befinden oder noch nicht ausgeliefert wurden. Eine Stornierung oder Rückgabe ist daher ausgeschlossen.
8. Sachmängelhaftung
Wir haften für nachgewiesene zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges bestehende Sachmängel. Die Sachmängelhaftung gegenüber einem Käufer als Unternehmer erfolgt durch Nacherfüllung in der Weise, dass wir nach unserer Wahl den fehlerhaften Gegenstand ausbessern oder einen mangelfreien Gegenstand neu liefern. Zumutbare Abweichungen in Modellen, Maßen, Farben sowie Änderungen zur Anpassung an den neuesten Stand der Technik und Produktion bleiben ausdrücklich vorbehalten. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nacherfüllung berechtigt, Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rücktritt vom Vertrag zu verlangen. Eine Nacherfüllung gilt als fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach erfolglos versucht wurde und ein weiterer Versuch dem Käufer nicht zuzumuten ist. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1, 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen vorschreibt. Die Nacherfüllung führt nicht zu einer Verlängerung der Verjährungsfrist. Ansprüche des Käufers aus Sachmängelhaftung sind ausgeschlossen, wenn sie der Käufer, soweit es sich um offensichtliche Mängel handelt, nicht unverzüglich nach Übergabe feststellt und schriftlich geltend gemacht hat. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach der Entdeckung schriftlich geltend zu machen. Mängel, die auf eine ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder Behandlung des Liefergegenstandes, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme durch den Käufer oder Dritte sowie auf natürliche Abnutzung zurückzuführen sind, begründen keine Sachmängelhaftung. Durch etwa seitens des Käufers oder Dritte vorgenommene Änderungen und Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen ausgeschlossen. Gleichzeitig erlischt jede Sachmängelhaftung. Vor der Nacherfüllung ist uns Gelegenheit zu geben, die beanstandete Ware zu besichtigen. Muss die Ware zum Zwecke der Nacherfüllung transportiert werden, führen wir diesen Transport selbst oder durch Beauftragte aus, es sei denn, etwas anderes ist mit dem Käufer vereinbart. Eine Erstattung von Transportkosten des Käufers für nicht vereinbarte Transporte entfällt, soweit diese den Betrag übersteigen, den wir nachweislich für eine Selbstabholung aufzuwenden gehabt hätten. Für Schadensersatzansprüche gilt Nr. 10. Eine weitergehende Haftung ist im Übrigen ausgeschlossen.
9. Verbrauchsgüterkauf
Weist der Käufer hingegen nach, dass die Ware an den letzten Abnehmer im Wege des Verbrauchsgüterkaufs im Sinne des § 474 BGB verkauft wurde und er wegen eines Sachmangels nach den Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf in Anspruch genommen wurde, gelten für den Rückgriff statt der Bestimmungen der Nr. 8 die gesetzlichen Bestimmungen. Rückgriffsansprüche wegen Aufwendungen, die bei rechtzeitiger Einschaltung und vollständiger Inanspruchnahme der von uns vorgehaltenen Service-Leistungen und unseres Netzes von Vertragswerkstätten nicht erforderlich gewesen wären, sind ausgeschlossen.
10. Schadensersatz
Schadensersatz leisten wir nur, sofern uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, sowie im Rahmen der zwingenden Grenzen des Produkthaftpflichtgesetzes und bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bis zur Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Weitergehende Ansprüche wie Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung oder wegen Nichterfüllung, insbesondere Ansprüche auf Ersatz eines mittelbaren Schadens, sind ausgeschlossen.
11. Entsorgung und Verpackung
Die Entsorgung von Verpackungen erfolgt nach unserer Wahl grundsätzlich durch ein flächendeckendes System im Sinne des Verpackungsgesetzes (VerpackG) oder durch von uns beauftragte Dritte. Verpackungen, die von uns selbst gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zurückzunehmen sind, sind frei unserem Lager anzuliefern. Eine Rücknahme von Altgeräten setzt stets eine entsprechende Vereinbarung voraus, es sei denn, das Gesetz bestimmt zwingend etwas anderes.
12. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Streitbeilegung
Für Verträge mit Unternehmern, für die diese Geschäftsbedingungen gelten, wird als Erfüllungsort und Gerichtsstand, einschließlich der Scheck- und Wechselklage, Nonnweiler-Otzenhausen vereinbart mit der Maßgabe, dass wir auch berechtigt sind, am Ort des Sitzes oder einer Niederlassung des Käufers zu klagen. Ansonsten gilt der gesetzliche Gerichtsstand. Die mit uns geschlossenen Verträge unterliegen deutschem Recht. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt. Wir sind berechtigt, diese Bedingungen von Zeit zu Zeit zu ändern. Diese Änderungen werden mit Zugang bei dem Käufer wirksam, es sei denn, dieser widerspricht unverzüglich schriftlich
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12.1 Online-Streitbeilegung
Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.
12.2 Verbraucherschlichtung
Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
GAPTAC GmbH, Am Söterberg 20, D-66620 Nonnweiler-Otzenhausen (Stand 01.01.2026)

