Installationsservice für Monoblock-Klimaanlagen - Schweiz
Klimaanlagenmontage – deutschsprachigen Schweiz
Achtung:
Standard Installation bis 1,60 mtr. Höhe / Brutto 1.129,00 €
Installation ab 1,70 bis 2,40 mtr. Höhe / Brutto 1.429,00 €
Installation ab 2,40 bis 3,50 mtr. Höhe / Brutto 1.529,00 €
In Zusammenarbeit mit unseren erfahrenen Installationspartnern
„Service39" sorgen wir für eine schnelle und zuverlässige Montage
Ihres Monoblocks.
Das Team von „Service39“ hat in den letzten Jahren über 1.000 Anlagen
in ganz Deutschland installiert und verfügt über modernste Maschinen,
um nahezu alle Untergründezu bearbeiten
– egal ob Beton, Ziegel, Stein oder Holz (bis zu 1 Meter Tiefe).
Außerdem werden das Verschließen einer Dampfsperrebei Holzständerwänden gegen Aufpreis angeboten.
Die Vorlaufzeit für Termine beträgt ca. 3–4 Wochen.
Die Kosten umfassen Fahrtkosten, Kernbohrungen, Einbau, Inbetriebnahme und Kunden-Einweisung.
PS: Unser Partner installiert auch in Österreich, der deutschsprachigen Schweiz, Norditalien..
Achtung: ! Keine Split Geräte !
Wichtige Kundenhinweise und Haftungsausschluss für Installationsleistungen
Um einen reibungslosen und sicheren Einbau Ihrer Klimaanlage zu gewährleisten, weisen wir auf folgende zwingende bauseitige Voraussetzungen und vertragliche Pflichten hin:
- Leitungsfreiheit am Montageort:
Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, im Vorfeld sicherzustellen, dass sich im Bereich der vorgesehenen Montagefläche und der erforderlichen Bohrungen (insbesondere der Wanddurchbrüche/Kernbohrungen) keine verdeckten elektrischen Leitungen, Wasser- oder Heizungsrohre befinden.
- Haftungsausschluss für Bohrschäden:
Wir übernehmen ausdrücklich keine Haftung für Schäden an Gebäudeinstallationen, die durch das Anbohren oder Durchtrennen von nicht sichtbaren oder vom Auftraggeber nicht im Vorfeld deklarierten Leitungen und Rohren entstehen.
- Genehmigungspflicht bei Mehrfamilienhäusern (WEG):
Da die Außenfassade bei Mehrparteienhäusern zum Gemeinschaftseigentum gehört, stellt der Wanddurchbruch eine bauliche Veränderung dar. Der Auftraggeber bestätigt mit der Auftragserteilung, dass die hierfür zwingend erforderliche Genehmigung der Eigentümerversammlung bzw. der Hausverwaltung vorliegt. Für eventuelle Rückbauverpflichtungen oder Schadensersatzansprüche der Gemeinschaft aufgrund einer fehlenden Genehmigung haftet ausschließlich der Auftraggeber.



























